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Zürich öffnet Gesuchsportal für Nachzügler

9. Härtefallprogramm des Kantons Zürich

Weil eine Verlängerung der Eingabefrist durch den Bund erwartet wird, öffnet der Kanton Zürich die Gesucheingabe für Beiträge aus dem Covid-19-Härtefallprogramm für Unternehmen, die bislang kein Gesuch eingereicht haben. Die Anträge werden provisorisch entgegengenommen und nur dann geprüft, wenn der Bund die Frist zur Gesucheinreichung im Dezember verlängert.

 

Die Eingabeformulare für die 3. und 4. Zuteilungsrunde werden auf zh.ch/haertefall erneut aufgeschaltet. An den Kriterien ändert sich nichts. Vom 1. Dezember bis zum 31. Dezember 2021 um 23.59 Uhr können jene von behördlichen Massnahmen betroffenen Unternehmen ein Gesuch um Härtefallhilfen stellen, die dies bis anhin versäumt haben. Wer in der 3. oder 4. Zuteilungsrunde bereits Beiträge beantragt hat, ist nicht zugelassen.

 

Weitere Informationen und Härtefallhilfe beantragen:
 

https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/unternehmen-und-selbstaendige/unterstuetzung-und-finanzhilfen.html