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Am 19. Mai 2019 hat das Schweizer Stimmvolk das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen. Welche Änderungen müssen Sie als Privatperson oder Ihre Unternehmung berücksichtigen:

  • Aufhebung kantonaler Statusgesellschaften (Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften)
  • Patentbox gemäss OECD-Standard
  • Zusätzliche Abzüge für Forschung und Entwicklung von maximal 50%
  • Abzug für Eigenfinanzierung
  • Ermässigungen bei der Kapitalsteuer, soweit diese auf Beteiligungen, Patenten und Darlehen an Konzerngesellschaften entfällt
  • Entlastungsabgrenzung von max. 70%
  • Erhöhung der Dividendenbesteuerung
  • Einschränkungen bei Kapitaleinlageprinzip
  • AHV-Anpassung, Anhebung Beitragssatz von Arbeitgeber und Arbeitnehmer um je 0.15%

Die Änderungen werden per 1. Januar 2020 in Kraft treten.

 

Die Steuerreform sollte zum Anlass genommen werden, die aktuelle Steuersituation zu überprüfen und allfällige Möglichkeiten für steuerliche Optimierungen zu nutzen. Zögern Sie nicht uns diesbezüglich zu kontaktieren.

 
 
 
Winterthur, 22. Mai 2019

Ein Beitrag von Martin Graf, Nunzio Scioscia