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Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt:

 

  • Beim Arztzeugnis sollen die Arbeitgebenden kulant sein und es frühestens ab dem fünften Tag einfordern. So werden Gesundheitseinrichtungen nicht zusätzlich belastet.
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  • Arbeitgebende müssen ihre Mitarbeitenden über persönliche und arbeitsplatzbezogene Schutzmassnahmen informieren. Sie müssen diese jeweils den aktuellen BAG-Empfehlungen anpassen.
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  • Arbeitgebende sollen ihre Mitarbeitenden darauf hinweisen, das Reisen zu Stosszeiten im ÖV ab sofort und bis auf weiteres möglichst zu vermeiden.
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  • Arbeitgebende sollen die Arbeitszeiten ihrer Angestellten so flexibel wie möglich gestalten und Homeoffice ermöglichen.
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    Ergänzende Empfehlungen für die Arbeitswelt finden sie unter:
     

    Bundesamt für Gesundheit BAG
    Diese Empfehlungen ermöglichen Unternehmen, Massnahmen zum Schutz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bestimmen.

     

    Allgemeine Fragen um das Fernbleiben vom Arbeitsplatz und Lohnfortzahlung werden hier beantwortet:
    Kaufmännischer Verband

     

    Pandemie-und-Betrieb.pdf
    Dieses Dokument liefert Antworten auf die verschiedensten Fragen wie Quarantäne, Arbeitsverweigerung, Lohnfortzahlungen etc.

     

    Pandemiehandbuch.pdf
    Unterstützt die Betriebe in den Vorbereitungen im Falle einer Pandemie: Betrieb aufrechterhalten, Mitarbeitende schützen
     
     
     
     
    Winterthur, 16. März 2020