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Am 1. September 2019 hat das Zürcher Stimmvolk die Steuervorlage 17 gutgeheissen.
Welche Änderungen muss Ihre Unternehmung berücksichtigen:

  • Senkung des Steuersatzes von 8% auf 7% für Unternehmensgewinne
  • Abzüge für Forschung und Entwicklung werden von 100% auf 150% erhöht
  • Abzug von 90% auf dem Reingewinn, der auf Patente und Rechte entfällt (Patentbox)
  • Einführung Eigenkapitalzinsabzug
  • Entlastungsabgrenzung von 70%
  • Ermässigungen bei der Kapitalsteuer auf Eigenkapital, soweit dieses auf Beteiligungen, Patenten und Darlehen an Konzerngesellschaften entfällt
  • Aufhebung kantonaler Statusgesellschaften (Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften)
  • Wechsel der Dividendenbesteuerung auf qualifizierten Beteiligungen vom Teilsatzverfahren zur Teilbesteuerung

Die Änderungen werden per 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die Steuerreform sollte zum Anlass genommen werden, die aktuelle Steuersituation zu überprüfen und allfällige Möglichkeiten für steuerliche Optimierungen zu nutzen. Zögern Sie nicht uns diesbezüglich zu kontaktieren.
 
 
 
 
 
Winterthur, 4. September 2019

Ein Beitrag von Nunzio Scioscia