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Erinnerung: Seit dem 1. März 2018 hat die Eidg. Zollverwaltung die gelben Importbelege durch die elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) Import ersetzt.

 

In der Vergangenheit erhielt der Importeur die Veranlagungsverfügung Zoll und Mehrwertsteuer auf gelbem Sicherheitspapier. Diese Dokumente wurden durch die elektronischen Veranlagungsverfügungen eVV Import ersetzt. Diese Daten müssen nun elektronisch beim Zollserver abgeholt und während zehn Jahren elektronisch archiviert werden. Nur noch die elektronische XML-Datei berechtigt zum Vorsteuerabzug.


Vorgehen ohne eigenes ZAZ-Konto (Zollkonto im zentralisierten Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung)

In der Vergangenheit erhielten die Importeure ohne eigenes ZAZ-Konto die gelben Importbelege vom Spediteur. Die neuen Dokumente werden vom Spediteur auf drei Wegen zur Verfügung gestellt:

  • Der Importeur erhält die Sendungsnummer des Zolls und einen Code dazu. Mit diesen Angaben können die Dokumente beim Zollserver heruntergeladen werden.
  • Der Importeur muss die Dateien auf dem Server des Spediteurs herunterladen.
  • Der Importeuer erhält die Dokumente per E-Mail.

 

Der Spediteur bestimmt das Verfahren und kann vom Importeuer nicht beeinflusst werden.

Vorgehen mit eigenem ZAZ-Konto

Importeure mit eigenem ZAZ-Konto müssen die Dokumente selbst beim Zollserver abholen und bei sich archivieren.
 
 
 
 
 
Winterthur, 4. September 2018