personaladmin

Der Bundesrat hat die Änderung des Gleichstellungsgesetzes zur besseren Durchsetzung der Lohngleichheit auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt. Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten müssen die erste betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse bis spätestens Ende Juni 2021 durchführen.

Durch die beschlossene Änderung des Gleichstellungsgesetzes verfolgen Bundesrat und Parlament das Ziel, mit staatlichen Massnahmen die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern zu erreichen. Betroffen sind rund 1% der Unternehmen, welche ungefähr 50% der Arbeitnehmenden der Schweiz beschäftigen.

Was bedeutet das für Sie?

  • Verfügt Ihr Unternehmen über mehr als 100 Angestellte (Anzahl Personen unabhängig des Beschäftigungsgrades, ohne Lernende), sind Sie grundsätzlich verpflichtet, bis spätestens 30. Juni 2021 die erste Lohngleichheitsanalyse durchzuführen.
  • Die Lohngleichheitsanalyse kann mit dem kostenlosen Standardanalysetool des Bundes «Lo-gib» durchgeführt werden, welches als webbasierte Applikation zur Verfügung steht.
  • Für die Analyse ist ein Referenzmonat zu wählen. Dieser muss für die Analyse zwischen Juli 2020 und Juni 2021 liegen und soll die Beschäftigtenstruktur und Lohnpolitik möglichst repräsentativ abbilden.
  • Eine unabhängige Stelle hat diese Analyse bis spätestens 30. Juni 2022 zu überprüfen.
  • Die Unternehmen müssen ihre Mitarbeitenden und Aktionär*innen bis spätestens ein Jahr nach Prüfung der Lohngleichheitsanalyse über das Ergebnis informieren (letztmöglicher Stichtag: 30. Juni 2023).
  • Die Analysepflicht dauert bis 2032. Bis dahin ist die Lohngleichheitsanalyse alle vier Jahre zu wiederholen, es sei denn, die Analyse zeigt, dass die Lohngleichheit gegeben ist.

Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse

  • Die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse erfolgt entweder durch ein zugelassenes Revisionsunternehmen, eine Arbeitnehmervertretung oder eine Frauenorganisation. Die Prüfperson muss über eine entsprechende Ausbildung verfügen.
  • Die Analyse muss innert einem Jahr nach der Durchführung überprüft werden.

Fazit

Verpflichtete Unternehmen haben bis zum 30. Juni 2021 Zeit, eine erste Lohngleichheitsanalyse vorzunehmen und diese bis spätestens 30. Juni 2022 überprüfen zu lassen. Unsere Wirtschaftsprüfer*innen haben die dafür erforderliche Ausbildung absolviert und verfügen über die Zulassung, diese Prüfung auch in Ihrem Unternehmen effizient und in guter Qualität durchführen zu können.
 
Wir würden uns freuen, Sie bei der Umsetzung dieser neuen Bestimmungen zur Lohngleichheit zu unterstützen.

 
 
 
 
 
 
 
Winterthur, 16. Oktober 2020

Ein Beitrag von Martin Graf