nachfolgeplanung

Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue MWST-Sätze.
Wie erfolgt die korrekte Zuteilung der Leistungen auf den bisherigen und den neuen Steuersatz?

Massgebend für die Anwendung des richtigen Steuersatzes sind weder das Rechnungsdatum noch der Zahlungseingang, sondern der Zeitpunkt oder der Zeitraum der Leistungserbringung.
 
 
 
Bis zum 31. Dezember 2023 erbrachte Leistungen unterliegen den bisherigen Steuersätzen.
 
Ab dem 1. Januar 2024 erbrachte Leistungen unterliegen den neuen Steuersätzen.

Beispiel 1
 
Die Möbelhaus AG schliesst am 27. November 2023 mit einem Kunden einen Kaufvertrag über die Lieferung eines Schranks ab. Der Schrank wird am 22. Dezember 2023 nach Hause geliefert. Die Rechnungsstellung erfolgt am 12. Januar 2024. Der Kunde bezahlt die Rechnung eine Woche später.
 
Als Zeitpunkt der Leistungserbringung und somit massgebend, ob der bisherige oder neue Steuersatz anzuwenden ist, gilt der Tag der Lieferung, also der 22. Dezember 2023.
Folglich hat die Möbelhaus AG die Leistung mit 7,7 % in Rechnung zu stellen.

Beispiel 2
 
Die Innenausbau AG führt im Zeitraum zwischen dem 11. Dezember 2023 und 30. Januar 2024 Innenausbauarbeiten bei einer Kundin durch. Die Rechnung im Gesamtbetrag von CHF 35’000 wird am 15. Februar 2024 gestellt und durch die Kundin am 5. April 2024 beglichen.
 
Auf der Rechnung sind die Arbeiten bis zum 31. Dezember 2023 im Betrag von CHF 20’000 inklusive 7,7 % MWST und die Arbeiten ab dem 1. Januar 2024 im Betrag von CHF 15’000 inklusive 8,1 % MWST auszuweisen


Die Steuersätze im Überblick
 

bis 31.12.2023
7.7% Normalsatz
2.5% Reduzierter Satz
3.7% Sondersatz für Beherbergung

 
neu ab 1.1.2024
8.1% Normalsatz
2.6% Reduzierter Satz
3.8% Sondersatz für Beherbergung

 
Die Erhöhung der Steuersätze führt zu einer entsprechenden Anpassung der Saldosteuersätze sowie der Pauschalsteuersätze für das Gemeinwesen und verwandte Bereiche.

Weiter Informationen und Beispiele finden Sie in der MWST-Info 19 der Eidg. Steuerverwaltung und im Informationsschreiben von Treuhand ¦ Suisse.
 
 
MWST-Info 19 der Eidg. Steuerverwaltung
 
Änderungen bei der Mehrwertsteuer im Jahr 2024. Worauf Sie achten sollten.

 
 
 
 
Winterthur, 14. Juli 2023

Ein Beitrag von Monika Gfeller