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Der pauschale monatliche Privatanteil für das Geschäftsfahrzeug wird per 1.1.2022 von 0.8% auf 0.9% des Fahrzeugkaufpreises (exkl. MWST) angehoben.

Neu sind mit der Pauschale auch die Fahrkosten zum Arbeitsort abgegolten. Von der Erhöhung profitieren vor allem Arbeitnehmende mit langen Arbeitswegen (mehr als rund 4’300 km pro Jahr).

 

Seit 2016 mussten die Fahrkosten zum Arbeitsort (ohne Aussendienstanteil) mit 70 Rappen pro Kilometer als Einkommen in der Steuererklärung deklariert werden. Dies, weil der Abzug der Fahrkosten für den Arbeitsweg durch FABI beschränkt wurde. Mit der Anpassung der Berufskostenverordnung entfällt nun diese Aufrechnung. Die erhöhte Pauschale berücksichtigt den vom Arbeitgeber finanzierten Arbeitsweg. Daher entfällt für die Arbeitgeber ab 2022 auch die Pflicht, den Anteil Aussendienst auf dem Lohnausweis zu deklarieren.

Ab 1.1.2022 wird die private Nutzung des Geschäftsfahrzeuges inkl. Arbeitswegkosten monatlich mit 0.9% des Fahrzeugwertes besteuert. Dies entspricht 10.8% pro Jahr. Der Privatanteil erhöht den Lohn der Arbeitnehmenden und unterliegt den Einkommenssteuern. Für die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer und den Sozialversicherungen findet der erhöhte Satz gleichermassen Anwendung.

 

Wir empfehlen Ihnen, die Arbeitnehmer über die Erhöhung des pauschalen Privatanteils Fahrzeug zu informieren.

 
 
 
 
 
Winterthur, 16. Dezember 2021

Ein Beitrag von Monika Gfeller