Das bestehende Aktienrecht wurde per 1. Januar 2023 umfassend revidiert. Die Übergangsfrist für die Statutenrevision läuft bis zum 31. Dezember 2024.
Ab dem 1. Januar 2025 werden rechtswidrige Statutenbestimmungen automatisch ausser Kraft gesetzt.
Das neue Aktienrecht bringt auch neue Möglichkeiten. So bestehen seit dem 1. Januar 2023 unter anderem folgende statutarischen Gestaltungsoptionen:
- Die Einführung eines Kapitalbandes, das den Verwaltungsrat ermächtigt, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen
vereinfacht und flexibler durchzuführen. - Die Durchführung einer virtuellen oder hybriden Generalversammlung.
- Die Durchführung der Generalversammlung an einem ausländischen Tagungsort.
- Das Einführen von Aktienkapital in fremder Währung.
- Die Herabsetzung des Nennwertes unter 1 Rappen, um die Aktien leichter handeln zu können.
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Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihre Statuten noch gesetzeskonform sind. Wir arbeiten dazu mit einer Anwaltskanzlei zusammen.
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Winterthur, September 2024
Ein Beitrag von Martin Graf