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Ab dem 1. Oktober 2026 müssen viele Schweizer Unternehmen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen in einem neuen Transparenzregister erfassen und melden.

 
Ziel des Registers ist es, die Eigentums- und Kontrollverhältnisse von Unternehmen transparenter zu machen und Geldwäscherei, Korruption sowie Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Betroffen sind insbesondere AGs, GmbHs und Genossenschaften.

 
Unternehmen sollten ihre Beteiligungs- und Kontrollstrukturen frühzeitig überprüfen, damit die neuen Meldepflichten fristgerecht erfüllt werden können.

Wer ist betroffen?

Meldepflichtig sind insbesondere:
 

  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Genossenschaften

 

Nicht betroffen sind unter anderem:
 

  • Einzelfirmen
  • Vereine
  • Stiftungen
  • Börsenkotierte Gesellschaften und gewisse Tochtergesellschaften
  • Juristische Personen mit mindestens 75 % Beteiligung der öffentlichen Hand

Wer gilt als wirtschaftlich berechtigte Person?

Eine wirtschaftlich berechtigte Person ist eine natürliche Person, die ein Unternehmen kontrolliert, insbesondere durch:
 

  • Direkte Beteiligung von mindestens 25 % der Stimmen oder des Kapitals
  • Indirekte Beteiligung über andere Gesellschaften
  • Kontrolle auf andere Weise, z.B. durch besondere Stimmrechte, Vetorechte oder Ernennungsrechte

 

Kann keine solche Person festgestellt werden, gilt subsidiär das oberste Mitglied des leitenden Organs als wirtschaftlich berechtigte Person.

Welche Pflichten haben Unternehmen?

Identifikation und Überprüfung

 
Das Unternehmen muss die wirtschaftlich berechtigten Personen feststellen und deren Angaben überprüfen. Zu erfassen sind unter anderem:
 

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit
  • Wohnadresse und Wohnsitzstaat
  • Art und Umfang der Kontrolle

Dokumentation und Aufbewahrung
 

Die Informationen müssen:
 

  • dokumentiert werden
  • jederzeit aus der Schweiz zugänglich sein
  • aktuell gehalten werden
  • während 10 Jahren nach Wegfall der Stellung als wirtschaftlich berechtigte Person aufbewahrt werden

Fristen

Das Gesetz tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.
 

Grundsätzlich hat die Meldung innerhalb eines Monats nach erster Änderung im Handelsregister ab 1. Oktober 2026 zu erfolgen.

 
Für bestehende Gesellschaften gelten Übergangsfristen. Spätestens müssen Meldungen erfolgen bis:
 

  • AG mit ordentlicher Revision: 1. Januar 2027
  • AG ohne ordentliche Revision: 1. März 2027
  • Andere Gesellschaften mit ordentlicher Revision: 1. Februar 2027
  • Andere Gesellschaften ohne ordentliche Revision: 1. April 2027
  • Gesellschaften, bei denen alle wirtschaftlich Berechtigten bereits als Organ oder Gesellschafter im Handelsregister eingetragen sind: 1. Oktober 2028

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

  • Prüfen, ob das Unternehmen dem Gesetz untersteht
  • Wirtschaftlich berechtigte Personen identifizieren
  • Beteiligungs- und Kontrollstrukturen überprüfen
  • Erforderliche Dokumente beschaffen und archivieren
  • Verantwortliche Person für die Meldungen bestimmen
  • Registrierung bei EasyGov vorbereiten
  • Prozesse für künftige Änderungen festlegen

Empfehlung für unsere Mandanten

Wir empfehlen unseren Firmenkunden, die Analyse der Beteiligungs- und Kontrollverhältnisse bereits im Jahr 2026 vorzunehmen. Besonders bei Holdingstrukturen, Treuhandverhältnissen oder mehreren Beteiligungsebenen kann die Ermittlung der wirtschaftlich berechtigten Personen zeitaufwendig sein. Die rechtzeitige Vorbereitung hilft, Fristen einzuhalten und spätere Korrekturen zu vermeiden.

Winterthur, 6. September 2026

Ein Beitrag von Sibylle Kunz