Das Eidgenössische Finanzdepartement passt die Zinssätze für Bundessteuern und -abgaben an das gestiegene Zinsniveau an.
Die Zinssätze für Bundessteuern werden jährlich überprüft, um sie dem aktuellen Zinsniveau anzupassen. Seit dem 1. Januar 2024 werden der Verzugs- und der Vergütungszinssatz für Rückerstattungen aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus auf 4,75 Prozent angehoben (zuvor jeweils 4 Prozent).
Der Vergütungszinssatz für freiwillige Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer steigt auf 1,25 Prozent (zuvor 0 Prozent). Wer seine Steuern frühzeitig bezahlt, darf also wieder mit ansehnlichen Zinserträgen rechnen. Die angepassten Zinssätze gelten für Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Tabaksteuer, Biersteuer, Automobilsteuer, Mineralölsteuer, Steuer auf gebrannte Wasser, Zoll, Stempelabgaben und leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe.
Winterthur, 24. Mai 2024